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   LG Oldenburg, 06.05.2019 - 18 S 351/18   

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https://dejure.org/2019,26164
LG Oldenburg, 06.05.2019 - 18 S 351/18 (https://dejure.org/2019,26164)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 06.05.2019 - 18 S 351/18 (https://dejure.org/2019,26164)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2019 - 18 S 351/18 (https://dejure.org/2019,26164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 2020, 53
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG Oldenburg, 06.05.2019 - 18 S 351/18
    Verzögert indes der Haftpflichtversicherer die Regulierung - in der Regel, weil er die eigene Einstandspflicht anzweifelt -, obwohl der Geschädigte ihm zeitnah angezeigt hat, dass er finanziell zur Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht in der Lage ist, kann der Geschädigte nach allgemeiner Ansicht auch für längere Zeiträume Nutzungsentschädigung verlangen (vgl. etwa BGH NJW 2005, 1044).

    Dabei ist im Kern entscheidend, dass der Haftpflichtversicherer erkennen kann, dass eine Schadenserweiterung zumindest droht, der er durch frühzeitige Regulierung begegnen kann (vgl. auch BGH, NJW 2005, 1044).

  • BGH, 18.07.2017 - VI ZR 465/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf

    Auszug aus LG Oldenburg, 06.05.2019 - 18 S 351/18
    Soweit der Kläger die Ansicht vertritt, dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten sei der volle Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen, vermag die Kammer dem im Anschluss an die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung nicht zu folgen, da diese Ansicht dem allgemeinen, in § 249 BGB zum Ausdruck kommenden Kompensationsgedanken widerspricht (vgl. dazu im Einzelnen BGH NJW 2017, 3588 mwN).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus LG Oldenburg, 06.05.2019 - 18 S 351/18
    Dabei musste der Kläger von sich aus auch keine weiteren Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen machen; weitere Angaben können nur prozessual in Ansehung sekundärer Darlegungslast verlangt werden (vgl. BGH, NJW 2013, 1870), allerdings hat hier die Beklagte vorprozessual nicht ansatzweise nachgefragt.
  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Auszug aus LG Oldenburg, 06.05.2019 - 18 S 351/18
    Da es sich, nachdem die Beklagte eine entsprechende Zahlung unmissverständlich abgelehnt hat, insoweit um einen Schadensersatzanspruch im Sinne von 250 Satz 2 BGB handelt, kann indes dahinstehen, ob der Kläger die Kostenrechnung bereits beglichen hat (BGH NJW-RR 2011, 910).
  • OLG Bremen, 26.09.2018 - 1 U 14/18

    Zum Ersatz vorgerichtlicher Sachverständigenkosten in Unterscheidung zwischen

    Auszug aus LG Oldenburg, 06.05.2019 - 18 S 351/18
    Eine Kostenpauschale von 25,- EUR hält die Kammer dagegen mit der inzwischen ständigen Rechtsprechung vor dem Hintergrund gesunkener Telekommunikationskosten für angemessen (vgl. etwa auch OLG Bremen, Urteil vom 26.09.2018, 1 U 14/18, in juris), ebenso wie die in Rede stehende An- und Abmeldepauschale von 60,- EUR (vgl. dazu etwa LG Stuttgart, Urteil vom 20.04.2018, 19 O 99/16 ; LG Bonn, Urteil vom 13.12.2016, 8 S 106/16, jeweils in juris).
  • BGH, 19.11.1974 - VI ZR 197/73

    Ersatz des Nutzungsausfalls bei Inanspruchnahme des Fahrzeugs der Ehefrau des

    Auszug aus LG Oldenburg, 06.05.2019 - 18 S 351/18
    Soweit der Kläger eine Nutzungsausfallentschädigung begehrt und er sich dabei grundsätzlich auf die notwendige Ausfallzeit beschränken muss, ist davon auszugehen, dass jedenfalls seine Ehefrau das Fahrzeug in der Zeit vom Unfalltag bis zum Ende seiner Krankschreibung 2.10.2017 nutzen konnte (vgl. zur Nutzung durch Familienmitglieder BGH, NJW 1975, 255); dem entsprechenden Hinweis der Kammer vom 10.01.2019 (Bl. 32 d.A.) ist die Beklagte ebenso wenig entgegengetreten wie der darin geäußerten Annahme der Kammer, dass der Kläger auch die ihm obliegende Schadensminderungspflicht durch Beauftragung des Gutachters am 26.09.2017 nicht verletzt hat.
  • LG Meiningen, 24.08.2017 - 4 S 171/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensgeringhaltungspflichtverletzung bei

    Auszug aus LG Oldenburg, 06.05.2019 - 18 S 351/18
    Selbst wenn das klägerische Schreiben "weich" formuliert gewesen sein mag ("unter Umständen"), war ihm doch unmissverständlich zu entnehmen, dass eine Ersatzbeschaffung mit eigenen Mitteln des Klägers jedenfalls fraglich sein würde, so dass gegebenenfalls die Beklagte klarstellend hätte nachfragen, vorsorglich eine Vorschusszahlung leisten oder eine Erklärung abgeben können, auf Grund der die Werkstatt beziehungsweise der Verkäufer eines Ersatzfahrzeugs Gewähr für die Erfüllung der anfallenden Kosten erhält (so auch LG Meiningen, Urteil vom 24. August 2017, 125, Az. 4 S 171/16, in juris).
  • LG Bonn, 13.12.2016 - 8 S 106/16

    Zuordnung der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten zu den ersatzpflichtigen

    Auszug aus LG Oldenburg, 06.05.2019 - 18 S 351/18
    Eine Kostenpauschale von 25,- EUR hält die Kammer dagegen mit der inzwischen ständigen Rechtsprechung vor dem Hintergrund gesunkener Telekommunikationskosten für angemessen (vgl. etwa auch OLG Bremen, Urteil vom 26.09.2018, 1 U 14/18, in juris), ebenso wie die in Rede stehende An- und Abmeldepauschale von 60,- EUR (vgl. dazu etwa LG Stuttgart, Urteil vom 20.04.2018, 19 O 99/16 ; LG Bonn, Urteil vom 13.12.2016, 8 S 106/16, jeweils in juris).
  • LG Stuttgart, 20.04.2018 - 19 O 99/16

    Ersatzanspruch für Fahrzeug und Umsatzsteuer

    Auszug aus LG Oldenburg, 06.05.2019 - 18 S 351/18
    Eine Kostenpauschale von 25,- EUR hält die Kammer dagegen mit der inzwischen ständigen Rechtsprechung vor dem Hintergrund gesunkener Telekommunikationskosten für angemessen (vgl. etwa auch OLG Bremen, Urteil vom 26.09.2018, 1 U 14/18, in juris), ebenso wie die in Rede stehende An- und Abmeldepauschale von 60,- EUR (vgl. dazu etwa LG Stuttgart, Urteil vom 20.04.2018, 19 O 99/16 ; LG Bonn, Urteil vom 13.12.2016, 8 S 106/16, jeweils in juris).
  • AG München, 03.04.2009 - 343 C 15534/08

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LG Oldenburg, 06.05.2019 - 18 S 351/18
    Nachdem sich aus der Teilzahlung der Beklagten unmissverständlich ergibt, dass sie für die weitergehenden Rechtsverfolgungskosten des Klägers nicht einstehen will, wobei sich die Gebührenhöhe zwingend aus den Vorschriften des RVG ergibt und der zu erwartende Schaden des Klägers danach bereits betragsmäßig feststeht, wäre es prozessökonomisch verfehlt, ihn zunächst auf einen Freistellungsanspruch zu verweisen, aus dem eine Vollstreckung nicht möglich ist (so auch etwa AG München, Urteil vom 03. April 2009, Az. 343 C 15534/08, in juris).
  • AG Siegen, 10.10.2023 - 14 C 206/23
    Entscheidung für einen Nutzungsausfallanspruch für eine längere Zeit ist, dass der Haftpflichtversicherer erkennen kann, dass eine Schadenserweiterung zumindest droht, der durch frühzeitige Regulierung begegnet werden kann (vgl. LG Oldenburg, Urteil vom 06.05.2019 - 18 S 351/18).
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